personaltraining Hübner

Ihr persönlicher Fitnesscoach

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 01.03.2009)

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1) Vertragsgegenstand

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für Kunden, die Dienstleistungen von personaltraining Hübner erworben haben.

 

1.2 Privatpersonen und Unternehmen sind Kunden von personaltraining Hübner im Sinne von § 1 (1).

 

1.3 Privatpersonen werden im folgenden als Klienten bezeichnet.

 

1.4 Dienstleistungen im Sinne von § 1.1 sind alle Leistungen gem. § 2.1 und § 2.3 und entsprechen dem aktuellen Leistungsangebot 2009.

 

1.5 Der Vertrag wird zwischen dem Kunden und personaltraining Hübner, vertreten durch Marko Hübner, Yorckstr.9, 14467 Potsdam geschlossen.

2) Die Leistungen

2.1 personaltraining Hübner bietet dem Klienten das "maliness-Konzept" zur Entwicklung seiner Persönlichkeit an. Das Konzept kann folgende Leistungen beinhalten:

  • Kostenlose Beratung von Privatpersonen
  • Personal Training (PT) gemäß dem "Schneeflocke- Betreuungskonzept"
  • Ernährungsoptimierung
  • Sportmassagen & Wellbeing Shiatsu
  • Einrichtung eines Heim-Fitnessstudios
  • Beratung für die Anschaffung optimaler Trainingsgeräte, die auf die Bedürfnisse des Klienten abgestimmt sind

 

2.2 Das auf die Privatperson zugeschnittene "Schneeflocke- Konzept" basiert auf den Angaben des Klienten in dem von ihm zu unterschreibenden Eingangs- und Gesundheitsfragebogen. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen nicht zu Lasten von personaltraining Hübner. Ergebnisse aus der Sportmedizinischen Untersuchung am Institut für Sportmedizin und Prävention fließen bei der Erstellung des Gesamtkonzeptes mit ein.

 

2.3 personaltraining Hübner bietet dem Unternehmen das "marnwell-Konzept" zur betrieblichen Gesundheitsförderung an. Das Konzept kann folgende Leistungen beinhalten:

  • Beratung der betrieblichen Entscheidungsträger
  • Gesundheits-Check (Diagnostik und Beratung)
  • Maßgeschneiderte Gesundheits- und Bewegungsprogramme in Einzel- oder Gruppenform
  • Regelmäßige Sprechzeiten innerhalb Ihrer Räumlichkeiten
  • Mitarbeitermotivationstrainings durch professionelle Partner
  • Vorträge (z.B. Fettabbau durch Fett)
  • Arbeitsplatzergonomie
  • Rückenschule
  • XCO-Walking & Running
  • Ausdauer- und Koordinationstraining durch Schwingen auf dem Trampolin
  • Krafttraining durch Übungen mit dem eigenen Körpergewicht, Hanteln und Tubes
  • Ernährungsoptimierung und praktische Empfehlungen
  • Eventplanung wie z.B. Gemeinsames Kochen und Klettern
  • Wohlfühlmassagen

 

2.4 personaltraining Hübner gewährleistet eine gewissenhafte Umsetzung der erarbeiteten Konzepte.

3) Terminvereinbarung

3.1 Alle Termine werden in Absprache mit dem Kunden im Voraus festgelegt.

 

3.2. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Termine können im Zeitraum von

  • Montag-Freitag: 06.00-21.00 Uhr
  • Samstag: 06.00-13.00 Uhr vereinbart werden. Auf besonderen Wunsch können Termine auch außerhalb der vorgegebenen Zeiten vereinbart werden.

Dienstleistungen an gesetzlichen Feiertagen sowie an Sonntagen werden nur in Ausnahmefällen durchgeführt.

 

3.3 personaltraining Hübner behalten sich vor, in den Monaten Juli/ August einen dienstleistungsfreien Urlaubszeitraum von bis zu vier Wochen vorzusehen. Dieser Zeitraum wird bei der Terminplanung berücksichtigt. Der genaue Zeitraum wird durch personaltraining Hübner frühzeitig mit dem Kunden besprochen. Weitere dienstleistungsfreie Zeiträume können in Absprache mit dem Kunden vereinbart werden.

 

3.4 Kann der Klient einen Termin nicht wahrnehmen, hat er im Falle einer kurzfristigen Verhinderung (eine Absage von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) grundsätzlich keine Ansprüche auf Erstattung des Leistungsbetrags. Beruht diese Verhinderung indes auf gesundheitlichen Gründen, so ist dies personaltraining Hübner umgehend unter Vorlage geeigneter ärztlicher Unterlagen nachzuweisen. Dies gilt entsprechend für längere berufliche Ortsabwesenheit, hier ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen.

 

3.5 Die aufgrund einer nachweisbaren gesundheitlichen Verhinderung ausgefallenen Zeiten werden als vergütungsfreie Zeit an das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit angehängt.

4) Spezifische Kosten

4.1 Werden aufgrund der Trainingsziele und -wünsche des Klienten Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio, Leihgebühren für Trainingsgeräte, Platzgebühren (Badminton etc.) oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten vom Klienten zu übernehmen.

 

4.2 Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch Arzt, Physiotherapeut oder Heilpraktiker, gelten die Abrechnungsmodalitäten dieser Kooperationspartner.

 

4.3 Ist eine Begleitung durch personaltraining Hübner auf Reisen gewünscht, so sind die Spesen vom Klienten zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.

 

4.4 Bei allen Dienstleistungen sind die personaltraining Hübner entstehenden Anreisekosten im Stadtgebiet von Potsdam sowie im Umkreis von max. 25 km im Preis enthalten. Entfernungen, die darüber hinaus gehen, werden mit 0,39 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.

 

4.5 Für Termine, die außerhalb der genannten Zeiträume gem. § 3.2 vereinbart werden, berechnet personaltraining Hübner einen Aufschlag in Höhe von 20 Prozent des Nettobetarges.

5) Vergütung

5.1 Das Honorar für gem. § 2 gebuchte Leistungen richtet sich nach der aktuellen Preisliste für das Jahr 2009.

 

5.2 Bei Abschluss einer Silver,- Gold,- oder Platin- Vereinbarung wird der vereinbarte Monatsbeitrag im Voraus abgerechnet. Sonderleistungen wie Gutscheine, Einzelstunden, Massagen, 5er oder 10er Karten werden mit Beginn des Trainings in voller Höhe abgerechnet.

 

5.3 Der Kunde erhält nach Erbringung der jeweiligen Dienstleistung eine Rechnung mit detaillierter Leistungsbeschreibung.

 

5.4 Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann entweder per Lastschrift oder per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen.

6) Obliegenheiten des Klienten

6.1 Ärztlicher Gesundheitscheck. Unabhängig von dem durch personaltraining Hübner zu Beginn durchzuführenden Gesundheitscheck ist der Klient verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten von personaltraining Hübner bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit personaltraining Hübner persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.

 

6.2 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes. Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung gem. § 2.1, personaltraining Hübner umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung gem. § 2.1 entschieden.

7) Obliegenheiten von personaltraining Hübner

7.1 Verschwiegenheit. personaltraining Hübner ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem/ über seinen Kunden vertraulich zu behandeln.

 

7.2 Sorgfaltspflicht. personaltraining Hübner ist verpflichtet, vor Beginn der einzelnen PT- Einheit die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Klienten zu überprüfen und den Klienten in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue/ unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte/ Übungen u.s.w.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen u.s.w.) einzuweisen. Während der PT- Einheit ist personaltraining Hübner verpflichtet, das Trainingsverhalten des Klienten stets zu überwachen und falls erforderlich zu korrigieren.

 

7.3 Berufshaftpflicht. personaltraining Hübner ist verpflichtet, im Besitz einer Berufshaftpflicht für Fitnesstrainer sowie für Tätigkeiten als Referent z.B. für Weiterbildungskurse von Fitnesstrainerinnen und Fitnesstrainer zu sein.

8) Vertragsdauer & Kündigung

8.1 personaltraining Hübner schließt grundsätzlich befristete Verträge ab. Die Kündigung eines befristeten Vertrages durch den Klienten ist ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglicht macht. Diese Indikation ist durch ärztliches Attest nachzuweisen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Vertrag, der nicht nur Trainingskonzepte enthält, auch bei Sportunfähigkeit bezüglich der anderen Vertragsbestandteile weiterläuft, es sei denn, die übrigen Bestandteile sind ohne Training wertlos.

 

8.2 Bei Verletzung der Obliegenheitspflichten durch den Klienten gem. § 6, oder bei Verstößen gegen die §§ 4 und 5, behält sich personaltraining Hübner vor, den Vertrag seinerseits mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein Rückerstattungsanspruch für alle gem. § 5.2 vom Klienten bereits bezahlten und noch nicht durchgeführten Dienstleistungen besteht dann nicht.

 

8.3 Das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt davon unberührt.

 

8.4 personaltraining Hübner sind berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütung wird in diesem Fall unverzüglich zurückgezahlt.

9) Haftungsausschluss

9.1 personaltraining Hübner haften nicht für Schäden, die der Klient durch Selbstüberschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet. personaltraining Hübner haftet im Übrigen nur für eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit. Grundsätzlich ist jede Haftung ausgeschlossen, wenn der Klient sich nicht an die Anweisungen von personaltraining Hübner hält.

 

9.2 Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, haftet personaltraining Hübner hierfür ebenfalls nicht.

10) Allgemeines

10.1 Aus Gründen der Flexibilität wird darum gebeten, vom Klienten geplanten Urlaub 2 bis 4 Wochen vor Urlaubsantritt personaltraining Hübner bekannt zu geben.

 

10.2 Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, wird vor Trainingsbeginn ein Check-up durchgeführt. Der Check-up beinhaltet diverse Tests, die für die Erstellung eines individuellen Trainingsprogramms unerlässlich sind. Diese persönlichen Daten unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

 

10.3 Sollte der Klient das 35. Lebensjahr bereits vollendet haben, empfiehlt personaltraining Hübner vor Vertragsabschluss eine sportärztliche Untersuchung.

 

10.4 personaltraining Hübner steht seinen Kunden außerhalb der Zeiten gem. § 3.2 im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung per Telefon, Fax und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von personaltraining Hübner.

11) Datenschutz

11.1 Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstschutzgesetzes (TDDSG) erhoben.

 

11.2 personaltraining Hübner speichert für die Dauer des Vertrages die personenbezogenen Daten: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie die vom Kunden gemachten Angaben im Beratungsgespräch. Diese Daten werden ausschließlich für die Laufzeit des Vertrages verwendet.

 

11.3 Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Beendigung des Vertrages werden die Daten gelöscht.

12) Gültigkeit

12.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

12.2 Als Gerichtsstand wird Potsdam vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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