personaltraining Hübner
...in Berlin, Potsdam und Umgebung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 02.01.2012
1) Vertragsgegenstand
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für Kunden, die Dienstleistungen von personaltraining Hübner erworben haben.
1.2 Kunden im Sinne von § 1.1 sind Privatpersonen, Unternehmen und staatliche Einrichtungen.
1.3 Dienstleistungen im Sinne von § 1.1 sind alle Leistungen gem. den §§ 2.1, 2.2, 2.3 & 2.4 und entsprechen dem aktuellen Leistungsangebot.
1.4 Der Vertrag wird zwischen dem Kunden und personaltraining Hübner, vertreten durch Marko Hübner, Friedrich-Ebert-Str.54, 14469 Potsdam, geschlossen.
1.5 Privatpersonen werden nachfolgend als Klienten bezeichnet. Hochschulabsolventen, die eine Karriere als Personal-Trainer anstreben, werden nachfolgend als Mentees bezeichnet.
2) Die Leistungen
2.1 Für Privatpersonen: Jeder Klient wird als einzigartige Persönlichkeit behandelt und entsprechend seinen Zielen und Bedürfnissen professionell betreut.
- Persönliche, unverbindliche und kostenfreie Beratung
- Check-up
- Personal Training (PT) indoor & outdoor
- Ernährungsberatung
- Mental Coaching
- Planung und Einrichtung eines Heim-Fitnessstudios
Das auf jeden Einzelnen zugeschnittene Konzept basiert auf den Angaben des Klienten in dem von ihm zu unterschreibenden Eingangs- und Gesundheitsfragebogen. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen nicht zu Lasten von personaltraining Hübner. Ergebnisse aus der sportmedizinischen Untersuchung fließen bei der Erstellung des Gesamtkonzeptes mit ein.
2.2 Für Mentees: Das Mentoring Programm "TEAMWORK" von personaltraining Hübner unterstützt und begleitet Mentees in der beruflichen und persönlichen Entwicklung zum professionellen Personal Trainer.
2.3 Für Unternehmen: Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements bietet personaltraining Hübner den Unternehmen folgende Leistungen an:
- Beratung der betrieblichen Entscheidungsträger bezüglich Gesundheitsförderung im Unternehmen mit Bedarfsanalyse und Angebot
- Gesundheits-Checks
- Maßgeschneiderte Gesundheits- und Bewegungsprogramme in Einzel- oder Gruppenform z.B. Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates, Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20 Abs. 2 SGB V
- Planung, Organisation und Aufbau firmeneigener Fitnessstudios (optional mit Fachpersonal)
- Kurse und Workshops zum Thema Fitness, Gesundheit & Wohlbefinden
- Vermittlung von Kurs- und Personal Trainer an Unternehmen in Berlin und Brandenburg
2.4 personaltraining Hübner bietet regionalen Hotelbetreibern umfassende Service- und Beratungsangebote an, welche folgende Leistungen beinhalten können:
- Komplettservice bezüglich Fitness- und Gesundheitstraining für Hotelgäste
- Tagungs- und Kongressbetreuung
- Professionelle Planung & Einrichtung eines Fitnessraums im Hotel
3) Terminvereinbarung
3.1 Alle Termine werden in Absprache mit dem Kunden im Voraus festgelegt.
3.2 Vereinbarte Termine sind verbindlich. Termine können im Zeitraum von
- Montag-Freitag: 06.00-21.00 Uhr
- Samstag: 08.00-13.00 Uhr vereinbart werden. Auf besonderen Wunsch können Termine auch außerhalb der vorgegebenen Zeiten vereinbart werden.
Dienstleistungen an gesetzlichen Feiertagen sowie an Sonntagen werden nur in Ausnahmefällen durchgeführt.
3.3 personaltraining Hübner behält sich vor, in den Monaten Juni/ Juli einen dienstleistungsfreien Urlaubszeitraum von bis zu drei Wochen vorzusehen. Dieser Zeitraum wird bei der Terminplanung berücksichtigt. Der genaue Zeitraum wird durch personaltraining Hübner frühzeitig mit dem Kunden besprochen. Weitere dienstleistungsfreie Zeiträume können in Absprache mit dem Kunden vereinbart werden.
3.4 Kann der Klient einen Termin nicht wahrnehmen, hat er im Falle einer kurzfristigen Verhinderung, eine Absage von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, grundsätzlich keine Ansprüche auf Erstattung des Leistungsbetrags. Beruht diese Verhinderung indes auf gesundheitlichen Gründen, so ist dies personaltraining Hübner umgehend unter Vorlage geeigneter ärztlicher Unterlagen nachzuweisen. Dies gilt entsprechend für längere berufliche Ortsabwesenheit, hier ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen.
3.5 Die aufgrund einer nachweisbaren gesundheitlichen Verhinderung ausgefallenen Zeiten werden als vergütungsfreie Zeit an das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit angehängt.
4) Spezifische Kosten
4.1 Werden aufgrund der Trainingsziele und -wünsche des Klienten Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio, Platzgebühren (Badminton etc.) oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten vom Klienten zu übernehmen.
4.2 Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch Arzt, Physiotherapeut oder Heilpraktiker, gelten die Abrechnungsmodalitäten dieser Kooperationspartner.
4.3 Ist eine Begleitung durch personaltraining Hübner auf Reisen gewünscht, so sind die Spesen vom Klienten zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.
4.4 Bei allen Dienstleistungen sind die personaltraining Hübner entstehenden Anreisekosten im Stadtgebiet von Potsdam sowie im Umkreis von max. 25 km im Preis enthalten. Entfernungen, die darüber hinaus gehen, werden mit 0,59 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.
4.5 Für Termine, die außerhalb der genannten Zeiträume gem. § 3.2 vereinbart werden, berechnet personaltraining Hübner einen Aufschlag in Höhe von 20 EUR pro Trainingseinheit.
5) Vergütung
5.1 Das Honorar für gem. § 2 gebuchte Leistungen richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
5.2 Gutscheine, Einzelstunden, 10er Karten und Monatsvereinbarungen werden mit Beginn des Trainings in voller Höhe abgerechnet.
5.3 Der Kunde erhält nach Erbringung der jeweiligen Dienstleistung eine Rechnung mit detaillierter Leistungsbeschreibung.
5.4 Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann entweder in bar, per Lastschrift oder per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen.
6) Obliegenheiten des Klienten
6.1 Ärztlicher Gesundheitscheck. Unabhängig von dem durch personaltraining Hübner zu Beginn durchzuführenden Gesundheitscheck ist der Klient verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten von personaltraining Hübner bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit personaltraining Hübner persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.
6.2 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes. Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung gem. § 2.1, personaltraining Hübner umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung gem. § 2.1 entschieden.
7) Obliegenheiten von personaltraining Hübner
7.1 Verschwiegenheit. personaltraining Hübner ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem/ über seinen Kunden vertraulich zu behandeln.
7.2 Sorgfaltspflicht. personaltraining Hübner ist verpflichtet, vor Beginn der einzelnen PT- Einheit die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Klienten zu überprüfen und den Klienten in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue/ unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte/ Übungen u.s.w.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen u.s.w.) einzuweisen. Während der PT- Einheit ist personaltraining Hübner verpflichtet, das Trainingsverhalten des Klienten stets zu überwachen und, falls erforderlich, zu korrigieren.
7.3 Berufshaftpflicht. personaltraining Hübner ist verpflichtet, im Besitz einer Berufshaftpflicht für Personal-Trainer zu sein.
8) Vertragsdauer & Kündigung
8.1 personaltraining Hübner schließt grundsätzlich befristete Verträge ab. Die Kündigung eines befristeten Vertrages durch den Klienten ist ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Diese Indikation ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.
8.2 Bei Verletzung der Obliegenheitspflichten durch den Klienten gem. § 6, oder bei Verstößen gegen die §§ 4 und 5, behält sich personaltraining Hübner vor, den Vertrag seinerseits mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein Rückerstattungsanspruch für alle gem. § 5.2 vom Klienten bereits bezahlten und noch nicht durchgeführten Dienstleistungen besteht dann nicht.
8.3 Das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt davon unberührt.
8.4 personaltraining Hübner sind berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütung wird in diesem Fall unverzüglich zurückgezahlt.
9) Haftungsausschluss
9.1 personaltraining Hübner haften nicht für Schäden, die der Klient durch Selbstüberschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet. personaltraining Hübner haftet im Übrigen nur für eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit. Grundsätzlich ist jede Haftung ausgeschlossen, wenn der Klient sich nicht an die Anweisungen von personaltraining Hübner hält.
9.2 Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, haftet personaltraining Hübner hierfür ebenfalls nicht.
10) Allgemeines
10.1 Aus Gründen der Flexibilität wird darum gebeten, vom Klienten geplanten Urlaub 2 bis 4 Wochen vor Urlaubsantritt personaltraining Hübner bekannt zu geben.
10.2 Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, empfiehlt personaltraining Hübner vor Trainingsbeginn ein Check-up durchzuführen. Der Check-up beinhaltet diverse Tests, die für die Erstellung eines individuellen Trainingsprogramms unerlässlich sind. Diese persönlichen Daten unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
10.3 Sollte der Klient das 35. Lebensjahr bereits vollendet haben, empfiehlt personaltraining Hübner vor Vertragsabschluss eine sportärztliche Untersuchung.
10.4 personaltraining Hübner steht seinen Kunden außerhalb der Zeiten gem. § 3.2 im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung per Telefon, Fax und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von personaltraining Hübner.
11) Datenschutz
11.1 Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstschutzgesetzes (TDDSG) erhoben.
11.2 personaltraining Hübner speichert für die Dauer des Vertrages die personenbezogenen Daten: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie die vom Kunden gemachten Angaben im Beratungsgespräch. Diese Daten werden ausschließlich für die Laufzeit des Vertrages verwendet.
11.3 Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Beendigung des Vertrages werden die Daten gelöscht.
12) Gültigkeit
12.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
12.2 Als Gerichtsstand wird Potsdam vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.